|

Entschuldigungen: Wenn Ihr Kind
nicht zur Schule kommen kann (Krankheit o.ä.), informieren Sie uns bitte
telefonisch noch am gleichen Tag. Eine schriftliche Entschuldigung ist
dann nicht mehr nötig.
Schulweg: Die Gesamtkonferenz, die
Polizei und die Verkehrswacht empfiehlt den Eltern aus
Sicherheitsgründen, die Kinder zu Fuß zur Schule zu schicken. Fahrräder,
Roller, Skateboards u.ä. sind nicht erlaubt. Bitte üben Sie den sicheren
Schulweg mit Ihrem Kind.
Waffenerlass: Es besteht ein
strenges Verbot, Waffen oder waffenähnliche Gegenstände mit in die
Schule zu bringen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Kinder auch keine
Spielzeugpistolen, Knallkörper, Messer o.ä. im Schulranzen haben.
Frühstück: Wir möchten gemeinsam
mit den Kindern in Ruhe frühstücken und achten dabei auf gesunde
Ernährung und abfallarme Verpackung.
Arbeitsmittel: Um die Umwelt nicht
unnötig zu belasten bitten wir Sie, für Ihre Kinder umweltfreundliche
Arbeitsmittel anzuschaffen.
Kopiergeld: Am Anfang jedes
Halbjahres sammeln wir von den Kindern jeweils 5,00 € ein, um damit
einen Teil unserer Kopierkosten zu decken (wir erstellen selbst für den
Unterricht in der Klasse und für den Förderunterricht in Kleingruppen
individuelle Arbeitsblätter und verzichten auf die Anschaffung eines
Lesebuchs) und gelegentlich auch Bastelmaterial anzuschaffen.
TG/Werken: Von allen Kindern der
dritten und vierten Schuljahre sammeln wir der Einfachheit halber am
Halbjahresbeginn zusätzlich 2,00 € ein, um davon TG/Werken-Materialien
anschaffen zu können ohne jedes Mal abrechnen zu müssen.
Läuse: Falls die Haare ihres
Kindes von diesen kleinen Plagegeistern befallen sind, darf es erst dann
wieder n die Schule kommen, wenn ein Arzt in einem Attest belegt hat,
dass es ‚läuse- und nissenfrei’ ist. Ähnlich verhält es sich auch mit
ansteckenden Krankheiten wie Masern, Scharlach, Windpocken, Keuchhusten,
Mumps oder sogar Cholera, Typhus usw.
|
|
Unterrichtsschluss: Bei
‚hitzefrei’, Unfällen oder plötzlicher Krankheit Ihres Kindes kann es
vorkommen, dass der Unterricht schon außerplanmäßig früh endet. Bitte
klären Sie vorsorglich ab, wie Ihr Kind sich in diesem Fall verhalten
kann. Kinder, die nicht nach Hause gehen können, werden
selbstverständlich in der Schule betreut.
Unfall: Hat Ihr Kind sich in der
Schule verletzt, sodass später ein Arztbesuch notwendig wird,
benachrichtigen Sie bitte umgehend unsere Sekretärin, weil dann unsere
Versicherung die Kosten übernimmt.
Urlaub: Ich weise darauf hin, dass
Beurlaubungen vor und nach den Ferien schriftlich bei der Schulleitung
eingereicht werden müssen und nur in Notfällen genehmigt werden können.
Gerade am letzten Schultag vor den Ferien finden meistens schöne
Veranstaltungen im Schulleben statt. Gönnen Sie Ihrem Kind diesen Tag!
Am ersten Schultag nach den Ferien werden in der Regel die Weichen für
das Schuljahr gestellt und Pläne besprochen. Ihrem Kind fehlen viele
Informationen, wenn es nicht anwesend ist.
Betreuung: Falls sich für die zur
Betreuung angemeldeten Kinder an einem Tag etwas ändert (z.B. früheres
Abholen; gar keine Betreuung ...) muss dieses von Ihnen immer mit der
Sekretärin oder den Betreuerinnen vorab besprochen sein.
Entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln:
Ab 01.08.2004 gibt es keine Lernmittelfreiheit in Niedersachsen mehr. An
unserer Schule können aber die meisten Lernmittel gegen Zahlung eines
Entgelts ausgeliehen werden. Sie erhalten rechtzeitig eine Liste über in
Frage kommende Bücher, über die Kosten und über einzuhaltende Termine.
Dabei sind wir darum bemüht, die Kosten
für Sie möglichst gering zu halten (z.B. müssen Sie für den Gebrauch von
Lesebüchern nichts bezahlen).
Sehr wichtig: Wer zum festgesetzten
Termin die Ausleihgebühr nicht überwiesen hat (keine Barzahlung mehr
möglich!), muss die Schulbücher für sein Kind selbst besorgen. Wir sind
zu dieser rigorosen Maßnahme gezwungen um den sowieso sehr großen
Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten.
 |
Diese Hinweise als Datei
herunterladen |
|